7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
(Härtefallhilfe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 13. April 2022, Az. 33-3560-5/7/38
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinie für die Gewährung der Corona-Härtefallhilfe (Härtefallhilfe)“ vom 10. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 313), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. März 2022 (BayMBl. Nr. 169), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3.2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1Die Billigkeitsleistung ist für jeden Antragsberechtigten im Regelfall auf maximal 100 000 Euro beschränkt; in begründeten Einzelfällen ist eine Förderung bis maximal 250 000 Euro möglich.“
- 1.2
- In Nr. 4.1 Satz 2 wird die Angabe „31. Mai“ durch die Angabe „15. Juni“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 13. April 2022 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin