Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 248 vom 20.04.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Verwaltungsvorschrift

2236.4.2-WK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Berufsfachschulen (ohne Wirtschaftsschulen)
  • Schulordnung

2236.4.2-WK

Vollzug der Berufsfachschulordnung für Musik;
hier: Zeugnisformulare

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 30. März 2022, Az. K.7-K1533.3/12/7

  1. 1. Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik – BFSO Musik) vom 30. September 2008 (GVBI. S. 806), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 232 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBI. S. 98), zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen abgewichen werden kann.
  2. 2. Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
  • staatlichen Schulen,
  • kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
  • staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern dies genehmigt hat.
  1. 3. Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Schulträger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
  2. 4. 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Berufsfachschulordnung Musik hier: Zeugnisformulare vom 29. Juli 1993 (KWMBl. I S. 552) tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.

Dr. Rolf-Dieter Jungk

Ministerialdirektor



Anlagen