Änderung der Bekanntmachung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen im
Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. April 2022, Az. II.5-M1161.3.2.1/38/16
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 163) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Nr. 2.1.2 wird folgende Nr. 2.1.3 eingefügt:
- „2.1.3
- Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 SchwbVWO entsprechend (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO).“
- 1.2
- In Nr. 4.1 Satz 1 werden nach dem Wort „Mittelschulen“ das Komma und das Wort „Förderschulen“ gestrichen.
- 1.3
- In Nr. 4.2 Satz 1 und Satz 3 wird jeweils das Wort „Kultusministerium“ durch das Wort „Staatsministerium“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 4. April 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor