Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 25 vom 12.01.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7071-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit mittelstandspolitischer Zielsetzung

7071-W

Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes
für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 21. Dezember 2021, Az. 33-3560-5/22/7

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III) vom 18. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 132), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 495), wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 7.2 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 und Satz 9 wird jeweils das Datum „30. Juni“ durch „31. Dezember“ ersetzt.

1.2
In Nr. 9.2 Satz 5 werden nach dem Wort „Neustarthilfe“ die Wörter „durch Direktantragsteller“ und vor dem Punkt folgender Halbsatz eingefügt: „; die Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte läuft bis zum 30. Juni 2022“.
1.3
In Nr. 14 wird die Zahl „2022“ durch „2024“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft.

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin