7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher
Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 (Novemberhilfe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 21. Dezember 2021, Az. 33-3560-5/22/4
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 (Novemberhilfe) vom 24. November 2020 (BayMBl. Nr. 680), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. März 2021 (BayMBl. Nr. 191), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 6.4 Satz 1 wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 8.5 Satz 5 wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 12 wird die Zahl „2022“ durch die Zahl „2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin