7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher
Wirtschaftshilfe des Bundes für Dezember 2020 (Dezemberhilfe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 21. Dezember 2022, Az. 33-3560-5/22/5
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für Dezember 2020 (Dezemberhilfe) vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 816), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. März 2021 (BayMBl. Nr. 192), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Präambel wird in Satz 1 wie folgt geändert:
Im neunten Spiegelstrich werden die Wörter „Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30. November 20205 und der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 8. Dezember 20206 (Schließungsverordnungen)“ durch die Wörter „Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30. Oktober 2020 (Schließungsverordnung)5“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 6.4 Satz 1 wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 8.5 Satz 5 wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 12 wird die Zahl „2022“ durch die Zahl „2024“ ersetzt.
- 1.5
- In Fußnote 5 wird die Zahl „683“ durch die Zahl „616“ ersetzt.
- 1.6
- Fußnote 6 wird aufgehoben. Die bisherigen Fußnoten 7 bis 22 werden zu den Fußnoten 6 bis 21.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin