Einrichtung von Einführungsklassen im Schuljahr 2022/2023
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. April 2022, Az. V.3-BS5401.1/17/2
- 1. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 GSO-G8 richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventinnen und Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die an der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.
- 2. Ausnahmsweise und nach eingehender Beratung durch die Schule können in diese Klassen gemäß § 68 Abs. 1 GSO-G9 auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die wegen der Umstellung auf das neunjährige Gymnasium keine geeignete Möglichkeit zum Wiederholen, zum Rücktritt oder zum individuellen Verkürzen der Lernzeit vorfinden, soweit dies auch im Hinblick auf die räumlichen und personellen Verhältnisse der Schule möglich ist. An diesen Standorten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Schuljahr 2023/2024 eine Jahrgangsstufe 11 und im Schuljahr 2024/2025 eine Jahrgangsstufe 12 nach den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums eingerichtet.
- 3. Im Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:
- Maria-Ward-Gymnasium Altötting
- Spessart-Gymnasium Alzenau
- Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach (*)
- Theresien-Gymnasium Ansbach
- Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg (*)
- Holbein-Gymnasium Augsburg
- Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
- Karlsgymnasium Bad Reichenhall
- Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg
- Maria-Ward-Gymnasium Bamberg
- Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
- Robert-Schuman-Gymnasium Cham
- Gymnasium Casimirianum Coburg
- Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
- Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
- Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
- Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
- Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
- Camerloher-Gymnasium Freising
- Hardenberg-Gymnasium Fürth
- Gymnasium Füssen (*)
- Max-Born-Gymnasium Germering
- Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
- Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach (*)
- Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
- Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
- Allgäu-Gymnasium Kempten
- Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
- Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach (*)
- Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
- Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
- Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg
- Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
- Albertus-Gymnasium Lauingen
- Gymnasium Miesbach
- Asam-Gymnasium München
- Erasmus-Grasser-Gymnasium München
- Gisela-Gymnasium München
- Rupprecht-Gymnasium München
- Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München
- Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München
- Städt. Theodolinden-Gymnasium München
- Staffelsee-Gymnasium Murnau
- Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
- Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
- Städt. Peter-Vischer-Gymnasium Nürnberg
- Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
- Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
- Gymnasium Ottobrunn
- Gymnasium Leopoldinum Passau
- Gymnasium Pfarrkirchen
- Wilhelm-Diess-Gymnasium Pocking (*)
- Goethe-Gymnasium Regensburg
- Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
- Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen
- Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
- Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
- Ludwigsgymnasium Straubing
- Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
- Chiemgau-Gymnasium Traunstein
- Senefelder-Schule Treuchtlingen
- Gymnasium Tutzing
- Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
- Gymnasium Veitshöchheim
- Gymnasium Waldkraiburg
- Augustinus-Gymnasium Weiden
- Röntgen-Gymnasium Würzburg
- St.-Ursula-Gymnasium Würzburg
(*) An diesen Standorten ist davon auszugehen, dass die sich an die Einführungsklasse anschließende Qualifikationsphase der Oberstufe an einem anderen Schulstandort des Auffangnetzes gemäß § 68 Abs. 1 GSO-G9 zu besuchen ist.
Am Gisela-Gymnasium München wird hörgeschädigten Absolventinnen und Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).
Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventinnen und Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).
- 4. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse zum Schuljahr 2022/2023 ist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 5 GSO-G8 ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 2 Abs. 2 Nr. 3 GSO-G8 entsprechend mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen diesbezüglich als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.
Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis spätestens 27. Juli 2022 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.
Stefan Graf
Ministerialdirektor