Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 274 vom 04.05.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 797A9C2820D595FB6DCE0C8DBEB51779B08210B0749A2F5A17E98AD09286F6FC

Sonstige Bekanntmachung

Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 14. April 2022, Az. B4-1512-11-33

An
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
die Bezirke
die kommunalen öffentlich-rechtlichen Verbände
die Rechtsaufsichtsbehörden

1.Orientierungsdaten

1.1Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 2022 ihre Jahresprojektion 2022 zum Stand Januar 2022 vorgestellt. Zentrale Annahmen der Jahresprojektion sind:

  • Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 stieg um 2,7 Prozent. Für das Jahr 2022 rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme in Höhe von 3,6 Prozent.
  • Die Zahl der Erwerbstätigen stagnierte im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 rechnet die Bundesregierung mit einer leichten Steigerung von 0,9 Prozent der Erwerbstätigkeit.
  • Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahr 2021 um 82 000 Personen zurück. Für das Jahr 2022 rechnet die Bundesregierung im Zuge der wirtschaftlichen Erholung mit einem Rückgang der registrierten Arbeitslosen um 240 000.
  • Für die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg um 4,8 Prozent für das Jahr 2022.
  • Die Maastricht-Schuldenquote dürfte im Jahr 2021 nochmals angestiegen sein, auf voraussichtlich 70,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Für das Jahr 2022 rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang der Schuldenquote und im Jahr 2028 könnte die 60-Prozent-Grenze wieder unterschritten werden.

Der Jahreswirtschaftsbericht ist im Internet unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2022.html verfügbar.

Die Prognosen sind aufgrund der andauernden Pandemie und der noch nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet.

1.2Ergebnisse der Steuerschätzung

Auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 34) wird hingewiesen.

1.3Entwicklung der Gewerbesteuerumlage 2022

Die Gewerbesteuerumlage beträgt 35 Prozentpunkte und setzt sich wie folgt zusammen:

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 3 GFRG) 20,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt 35,0 Prozentpunkte
2.
Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs 2022
Kommunaler Finanzausgleich HH
2021
HH
2022
Veränderung 2022
gegen 2021
Mio. € Mio. € Mio. € in %
A. Leistungen aus den Steuerverbünden        
I. Allg. Steuerverbund (12,75 % und ab 2018 inkl. 155 Mio. €) (5.039,841 9) (5.516,838 7) (476,996 8) (9,5 %)
abzgl.a) Verstärkung Art. 10 BayFAG, kommunaler Hochbau(= B.9b) (–456,218 8) (–456,218 8) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung Investitionspauschale(= B.10) (–446,000 0) (–446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
c) Verstärkung Bedarfszuweisungen(= B.13b) (–68,400 0) (–68,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
d) Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.14b) (–131,200 0) (–541,498 9) –410,298 9) (312,7 %)
verbleiben für die Schlüsselmasse 3.938,023 1 4.004,721 0 66,697 9 1,7 %
davon1. Schlüsselzuweisungen (3.933,392 1) (4.000,000 0) (66,607 9) (1,7 %)
2. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (4,431 0) (4,521 0) (0,090 0) (2,0 %)
3. Bayerisches Selbstverwaltungskolleg (0,200 0) (0,200 0) (0,000 0) (0,0 %)
II. Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (70,0 %) (1.084,040 4) (1.084,040 4) (0,000 0) (0,0 %)
davon1. Abwasserförderung (StMUV) 90,250 0 90,250 0 0,000 0 0,0 %
2. ÖPNV-Betriebskosten, BayÖPNVG (StMB) 94,300 0 94,300 0 0,000 0 0,0 %
3. ÖPNV-Investitionsförderung, BayGVFG (StMB) 76,135 0 76,135 0 0,000 0 0,0 %
4. ÖPNV-Investitionsförderung, Härtefonds 67,300 0 67,300 0 0,000 0 0,0 %
5. Straßenbau und -unterhalt, Pauschalen und Härtefonds 359,155 4 359,155 4 0,000 0 0,0 %
6. Straßenausbaupauschalen 85,000 0 85,000 0 0,000 0 0,0 %
7. kommunaler Straßenbau, BayGVFG (StMB) 160,000 0 160,000 0 0,000 0 0,0 %
8. kommunale Umgehungsstraßen (StMB)(= B.17b) (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
9. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.14c) (118,000 0) (118,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
III. Grunderwerbsteuerverbund (8/21) 869,447 7 987,809 6 118,361 9 13,6 %
IV. Einkommensteuerersatz 641,985 3 701,604 2 59,618 9 9,3 %
B.  Leistungen außerhalb der Steuerverbünde        
1. Finanzzuweisungen – Pro-Kopf-Beträge (Art. 7 BayFAG) 487,000 0 489,000 0 2,000 0 0,4 %
2. Gebührenaufkommen der Landkreise 260,000 0 260,000 0 0,000 0 0,0 %
3. Geldbußen und Verwarnungsgelder 100,000 0 100,000 0 0,000 0 0,0 %
4. Zuweisungen für Verbraucherschutz und Heimaufsicht 66,500 0 66,500 0 0,000 0 0,0 %
5. Zuweisungen für Wasserwirtschaftsämter 2,450 0 2,450 0 0,000 0 0,0 %
6. Nutzungsentgelt Datenbank BAYERN.RECHT 0,090 0 0,090 0 0,000 0 0,0 %
7. Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (StMUK, StMWK) 8,823 5 6,748 1 –2,075 4 –23,5 %
8. Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG 643,432 2 643,432 2 0,000 0 0,0 %
9. Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für Schulen, Kitas u. a. 650,000 0 650,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (193,781 2) (193,781 2) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (456,218 8) (456,218 8) (0,000 0) (0,0 %)
10. Investitionspauschale 446,000 0 446,000 0 0,000 0 0,0 %
Verstärkung aus allg. Steuerverbund (446,000 0) (446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
11. Zuweisungen für Altlasten und Abfall (StMUV) 3,675 0 3,675 0 0,000 0 0,0 %
12. Zuweisungen zur Schülerbeförderung 323,000 0 323,000 0 0,000 0 0,0 %
13. Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 120,000 0 120,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (51,600 0) (51,600 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (68,400 0) (68,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
14. Zuweisungen an die Bezirke 706,481 7 706,481 7 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (457,281 7) (46,982 8) (–410,298 9) (–89,7 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (131,200 0) (541,498 9) (410,298 9) (312,7 %)
c) Verstärkung aus Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (118,000 0) (118,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
15. Jugendhilfeausgleich 16,870 0 16,870 0 0,000 0 0,0 %
16. Zuweisungen für den ÖPNV nach GVFG (StMB) 55,000 0 55,000 0 0,000 0 0,0 %
17. Sonderbaulastprogramm, kommunale Umgehungsstraßen (StMB) 40,000 0 40,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (6,100 0) (6,100 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Mittel aus Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
C. FA-Leistungen insgesamt 10.310,918 9 10.555,522 2 244,603 3 2,4 %
Kommunalanteil am KHG –319,553 0 –310,670 0 8,883 0 –2,8 %
Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz/GVFG –55,000 0 –55,000 0 0,000 0 0,0 %
D. Reine Landesleistungen 9.936,365 9 10.189,852 2 253,486 3 2,6 %

2.1Volumen

Die Finanzausgleichsleistungen insgesamt steigen 2022 um rund 244,6 Millionen Euro oder 2,4 Prozent auf rund 10,555 Milliarden Euro. Daneben werden aus dem Corona-Investitionsprogramm weitere 400 Millionen Euro für investive Finanzausgleichsleistungen zur Verfügung gestellt.

2.2Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen

Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund bleibt wie in den Vorjahren bei 12,75 Prozent. Hinzu kommt seit dem Jahr 2018 der auf Bayern entfallende Umsatzsteuer-Länderanteil aus der 5-Milliarden-Euro-Entlastung der Kommunen durch den Bund in Höhe von 155 Millionen Euro. Die hieraus gespeisten Schlüsselzuweisungen steigen im Jahr 2022 trotz Krise um rund 66,7 Millionen Euro (oder 1,7 Prozent) auf nunmehr 4,0 Milliarden Euro.

2.3Fakultative Steuerverbünde

Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (Art. 13 BayFAG) liegt wie im Vorjahr bei 70 Prozent oder 1,08 Milliarden Euro. Der Grunderwerbsteuerverbund (Art. 8 BayFAG) wächst voraussichtlich um rund 118 Millionen Euro (oder 13,6 Prozent) auf rund 988 Millionen Euro. Der Einkommensteuerersatz (Art. 1b BayFAG) steigt mit einem Plus von rund 59,6 Millionen Euro (oder rund 9,3 Prozent) an und beträgt 2022 voraussichtlich rund 702 Millionen Euro. Grunderwerbsteuerverbund und Einkommensteuerersatz richten sich immer nach den laufenden Steuereinnahmen während des Jahres.

2.4Investitionsförderung

Die Investitionstätigkeit der Kommunen wird durch hohe Leistungen zu Investitionsmaßnahmen nachhaltig unterstützt:

  • Die Investitionspauschalen werden 2022 in bisheriger Höhe (446 Millionen Euro) fortgeführt.
  • Die staatlichen Zuweisungen für den kommunalen Hochbau, insbesondere zum Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, werden mit einem gleichbleibenden Ansatz in 2022 von 650 Millionen Euro fortgeführt. Hinzu kommen aus dem Corona-Investitionsprogramm einmalig weitere 360 Millionen Euro, sodass für den kommunalen Hochbau 2022 insgesamt über 1 Milliarde Euro zur Verfügung steht.
  • Die Mittel zur Förderung von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen werden 2022 in bisheriger Höhe (rund 90 Millionen Euro) fortgeführt. Daneben werden mit dem Corona-Investitionsprogramm einmalig weitere 40 Millionen Euro bereitgestellt, sodass für die Förderung von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen 2022 insgesamt über 130 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

3.Rechtsaufsichtsbehörden

Die Rechtsaufsichtsbehörden legen bei ihrer rechtsaufsichtlichen Tätigkeit die vorstehenden Ausführungen zugrunde, wobei örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor