Änderung der Probenlogistikkostenerstattungsrichlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 3. Mai 2022, Az. 64z-G8000-2022/1194-18
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Erstattung der Ausgaben für die Übernahme der Logistik der PCR-Pool-Testungen an den Grundschulen, den Grundschulstufen der Förderzentren sowie den Förderschulen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Sehen 2021/2022 (Probenlogistikkostenerstattungsrichlinie – Prolo-KErstR) vom 1. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 843) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird das Wort „Probenlogistikkostenerstattungsrichlinie“ durch das Wort „Probenlogistikkostenerstattungsrichtlinie“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach Satz 5 wird folgender Satz 6 eingefügt:
„6Mit Ministerratsbeschluss vom 14. Dezember 2021 wurde die Fortführung der PCR-Pooltestungen an den Grundschulen, der Grundschulstufe der Förderzentren und den Förderschulen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Sehen für den Zeitraum vom 7. März bis zum 31. Juli 2022 beschlossen.“
- 1.2.2
- Die bisherigen Sätze 6 bis 9 werden die Sätze 7 bis 10.
- 1.3
- In Nr. 2.1 wird die Angabe „25. Februar 2022“ durch die Angabe „29. Juli 2022“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 4.1.2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Eine Endabrechnung für den gesamten Leistungszeitraum (9. September 2021 bis 29. Juli 2022) ist bis spätestens 31. Oktober 2022 vorzulegen.“
- 1.5
- In Nr. 4.2.2 wird die Angabe „30. September 2022“ durch die Angabe „30. November 2022“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. März 2022 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor