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Änderung der Bekanntmachung über den Modellversuch
„Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule
für Logopädie Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
vom 16. März 2022, Az. VI.5-BS9202.14-3-7a.85 551
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“ vom 13. April 2012 (KWMBl. S. 199), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Juli 2018 (KWMBl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Nr. 3.3 wird folgende Nr. 3.4 eingefügt:
- „3.4
- Im Falle einer vollständigen Überführung des Modellversuchs in den Zuständigkeitsbereich der Medizinischen Fakultät an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg übernimmt diese bereits vor dem in dieser Bekanntmachung bestimmten Ende des Modellversuchs die komplette Verantwortung für die Ausbildung. Im Weiteren fänden dann die Bestimmungen der diesbezüglich abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie der Medizinischen Fakultät an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Anwendung.“
- 1.2
- In Nr. 14 Satz 2 werden die Wörter „zum Wintersemester 2021/22“ durch die Wörter „zum Wintersemester 2024/2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium Stefan Graf Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium Dr. Rolf-Dieter Jungk Ministerialdirektor |