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Schulversuch „InnoLab-N“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. April 2022, Az. SBB-BS4641.0/10/22
Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „InnoLab-N“ („Innovationslabor-Nachhaltigkeit“) im Modellprojekt „Wirkstatt Nachhaltigkeit“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
1Die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere zu mehr Umwelt- und Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 2Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) nimmt in diesem Prozess eine wichtige Rolle ein. 3Schulen als nachhaltige Organisationen unterstützen dabei den Aufbau von Transformationskompetenzen bei Schülerinnen und Schülern, um diese zu befähigen, einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. 4Wissen und Handeln soll in Einklang gebracht und die jungen Menschen so bestmöglich für die Zukunft vorbereitet werden.
5Im Einzelnen geht es im Schulversuch um
- die Entwicklung und Ausrichtung der Schule hin zu einer nachhaltigen Schule unter Einbeziehung der gesamten Schulgemeinschaft („whole school approach“),
- die verstärkte Ausrichtung aller schulischen Prozesse auf das schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel „Bildung für nachhaltige Entwicklung“,
- den Aufbau von Transformationskompetenzen, so dass Kinder und Jugendliche für ihr eigenes und das gesamtgesellschaftliche Wohlergehen Verantwortung übernehmen, sich als Zukunftsgestalter begreifen sowie Technologien und digitale Medien für Innovationen nutzen, um neue Werte zu schaffen und Widersprüche, Spannungen und Dilemmata bei gesellschaftlichen Fragen ausgleichen zu können,
- die aktive und selbstbestimmte Einbindung der Schülerinnen und Schüler in alle Phasen der Entwicklung des InnoLab-N an der jeweiligen Schule, um anhand der Entwicklung von Lösungsansätzen zu Problemen aus der eigenen Lebenswelt Selbstwirksamkeit zu erfahren,
- die Bedeutung des lebenslangen Lernens in einer sich ständig wandelnden Welt.
6Die genannten Ziele sollen u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Entwicklung und Erprobung von fächerübergreifenden Lernsettings für den Erwerb von Kernkompetenzen zum Umgang mit den Dimensionen der Nachhaltigkeit,
- Flexibilisierung des Stundenplans zur Etablierung größerer Zeitkontingente für problem- und projektorientiertes Arbeiten an Nachhaltigkeitsthemen,
- Identifikation und Erprobung von neuen Raum-/Zeitumgebungen für das kooperative und produktorientierte Arbeiten,
- Entwicklung und Erprobung von Formaten intensiver Kollaboration der Lehrkräfte einer Klasse sowie in einem zweiten Schritt auf Schulebene,
- Erarbeitung eines schulintern verbindlichen Kompetenzrahmens mit Umsetzungsplanung zur Anbahnung von Transformationskompetenzen,
- Erweiterung von Formaten der Lernbegleitung und Leistungsfeststellung,
- Schaffung von Formaten für eine breite Schülerpartizipation (z. B. über die SMV), u. a. auch bei der Gestaltung von Lern- und Arbeitsprozessen,
- Einbeziehung von außerunterrichtlichen Aktivitäten (z. B. Fahrten, Exkursionen, Praktika) und Wettbewerben,
- Erweiterung der Kooperation mit außerschulischen Lernorten und externen Partnern,
- Kooperation der Modellschulen im Teilprojekt Netzwerk-N mit teilnehmenden Schulen am Teilprojekt Campus-N,
- Stärkung der Rolle der Fachberater Umwelt/BNE an den Schulämtern zur Unterstützung und Vernetzung der Schulen auf Schulamtsbezirksebene (u. a. Fortbildungen, Vernetzung mit außerschulischen Partnern und Lernorten),
- Entwicklung von Formaten zur Lehrkräftefortbildung.
2.
1Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Die wissenschaftliche Evaluation erfolgt durch Frau Prof. Dr. Doris Holzberger (TU München). 3Die wissenschaftliche Beratung erfolgt durch Frau Prof. Dr. Anne-Kathrin Lindau (KU Eichstätt-Ingolstadt).
3.
1Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022. 2Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025.
4.
1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schule |
Adresse |
Schulnr. |
Reg.-bez. |
|
---|---|---|---|---|
1 |
Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing |
Hans-Adlhochstraße 23 |
0299 |
Ndb. |
2 |
Anton-Rauch-Realschule, Staatliche Realschule Wertingen |
Fèrestraße 3 |
0671 |
Schw. |
3 |
Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen |
Niederscheyerer Straße 2 |
0604 |
Obb. |
4 |
Max-Josef-Stift München |
Mühlbaurstraße 15 |
0191 |
Obb. |
5 |
Mittelschule Neutraubling |
Keplerstraße 82 |
4769 |
Opf. |
6 |
Mittelschule Weil |
Schulstraße 11 |
2665 |
Obb. |
7 |
Mittelschule Weißenburg am Seeweiher |
An der Hagenau 1 |
6986 |
Mfr. |
8 |
Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt |
Tricastiner Platz 1 |
0111 |
Ufr. |
9 |
Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i.d.Opf. |
Mühlstraße 44 |
0575 |
Opf. |
10 |
Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Max-von-Pettenkofer Neuburg a.d.Donau |
Pestalozzistraße 2 |
1710 |
Obb. |
11 |
Städtische & Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg |
Nunnenbeckstraße 40 |
6354 |
Mfr. |
12 |
Wirtschaftsschule im Röthelheimpark |
Artilleriestraße 25 |
6121 |
Mfr. |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen sowie die Schulämter neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
3Die teilnehmenden Modellschulen und Schulämter erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 Anrechnungsstunden für die Entwicklungsarbeit wie folgend:
- An Wirtschafts- und Realschulen sowie Gymnasien:
- Schuljahr 2022/2023: 10 Anrechnungsstunden
- Schuljahr 2023/2024: 12 Anrechnungsstunden
- Schuljahr 2024/2025: 14 Anrechnungsstunden
- An Mittelschulen:
- Schuljahr 2022/2023: 8 Anrechnungsstunden
- Schuljahr 2023/2024: 10 Anrechnungsstunden
- Schuljahr 2024/2025: 12 Anrechnungsstunden
- Aus diesem Stundenkontingent erhalten die jeweiligen Fachberater Umwelt/BNE im Schulamtsbezirk der teilnehmenden Mittelschulen zwei Anrechnungsstunden je Schuljahr.
5.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor