319-J
Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen
sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 29. April 2022, Az. D2b - 9101 - I - 2855/2022
- 1.
- Die Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.8 Satz 2 wird die Angabe „130“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
- 1.2
- Der Anhang wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach „Estland“ wird eine Zeile „Eswatini“ eingefügt. Dort wird in Spalte 2 das Wort „Apostille“ eingefügt.
- 1.2.2
- Die Zeile „Mazedonien“ wird gestrichen.
- 1.2.3
- Nach „Niue“ wird eine Zeile „Nordmazedonien“ eingefügt. Dort wird in Spalte 2 das Wort „Apostille“ eingefügt.
- 1.2.4
- Bei „Paraguay“ wird in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und Spalte 3 wie folgt gefasst: „Apostillenübereinkommen ist nach Rücknahme des deutschen Einspruchs anwendbar“.
- 1.2.5
- Die Zeile „Swasiland“ wird gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 20. Mai 2022 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor