2038.3.3.2-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
für die Erste Juristische Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
− Landesjustizprüfungsamt −
vom 30. März 2022, Az. G/PA - 2230 - IX - 7612/2021
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) vom 16. Oktober 2008 (JMBl S. 161, AllMBl. 2008, S. 727), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 10. März 2015 (JMBl S. 30) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1 wird das Wort „Schönfelder“ durch das Wort „Habersack“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 3.1 wird wie folgt neu gefasst:
- „3.1
- Von den in Nrn. 1.1, 1.2 sowie 1.3 zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die bis 14 Tage vor Beginn des schriftlichen Teils bzw. bis einen Tag vor dem individuellen Termin des mündlichen Teils eines Prüfungsteilnehmers jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen der in Satz 1 genannten Hilfsmittel können bei diesem Teil zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits eingeordnet sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.“
- 1.3
- Nr. 3.3 wird wie folgt neu gefasst:
- „3.3
- Ergänzungslieferungen bzw. Neuauflagen von Hilfsmitteln, die später als 14 Tage vor dem ersten Prüfungstag des schriftlichen Teils bzw. am Tag des individuellen Termins des mündlichen Teils eines Prüfungsteilnehmers erscheinen, sind nicht zugelassen.“
- 1.4
- Nr. 3.4 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.