2236.7.2-K
Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen
und Berufsoberschulen; hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Mai 2022, Az. VI.7-BS9600.0/9/2
- 1.
- 1Die nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO) zu erteilenden Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse und Bescheinigungen mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4Auf Folgendes wird hingewiesen:
- 1.1
- 1In die Zeugnisse und Bescheinigungen sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Bei den Zeugnissen und Bescheinigungen, in denen der Geburtsort anzugeben ist, ist nach dem Geburtsort erforderlichenfalls der Landkreis einzutragen.
- 1.2
- Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
- staatlichen Schulen,
- kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
- staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
- 1.3
- Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
- 1.4
- Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
- Abschlusszeugnis,
- die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
- Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
- 1.5
- Sofern als Bemerkung aufgenommen wird, dass auf die Bewertung der Rechtsschreibung verzichtet wurde, so ist klarzustellen, dass sich dies nicht auf das Fachreferat oder die Seminararbeit bezieht.
- 1.6
- 1Das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) wird im Zeugnis der Fachhochschulreife (Anlagen 12, 16, 23, 25 und 29) und im Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife (Anlagen 20 und 26) unter Ziff. III ausgewiesen, sofern in der jeweiligen Fremdsprache jeweils mindestens 4 Punkte erreicht werden im Halbjahresergebnis 12/2 oder im Prüfungsergebnis und in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden und das ansonsten gem. § 35 Abs. 3 FOBOSO ermittelt wird.
2Sind die Bedingungen des Satzes 1 nicht erfüllt, wird im entsprechenden Fach die Niveaustufe übernommen, die in der vorhergehenden Jahrgangsstufe erreicht wurde. 3Werden keine weiteren Fremdsprachen mit Niveaustufe ausgewiesen, entfällt Ziff. III.
4Das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) wird in der zweiten Fremdsprache im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Anlagen 21 und 27) unter Ziff. III ausgewiesen, sofern in der jeweiligen Fremdsprache jeweils mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 13/2 und in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden und das ansonsten gem. § 35 Abs. 3 FOBOSO ermittelt wird.
5Sind die Bedingungen des Satzes 3 nicht erfüllt, wird im entsprechenden Fach die Niveaustufe übernommen, die in der 12. Jahrgangsstufe der Beruflichen Oberschule bescheinigt wurde; ein Rückgriff auf zuvor besuchte Schulen erfolgt nicht. 6§ 38 Abs. 2 Satz 2 FOBOSO und § 27 Abs. 2 Satz 2 FOBOSO gelten entsprechend.
7Werden die Bedingungen des Satzes 3 für das Fach Latein erfüllt, so wird Latein im Zeugnis unter Ziff. III. aufgeführt und es ist folgender Satz einzufügen: „Dieses Zeugnis schließt gesicherte Kenntnisse in Latein ein (Kleines Latinum).“.
8Die fortgeführten Fremdsprachen (Spanisch, Französisch) setzen Kenntnisse auf dem Niveau B1 voraus und erweitern diese innerhalb der Jahrgangsstufen 12 und 13 auf die Niveaustufe B1+.
9Die Niveaustufe B1+ darf nur bestätigt werden, wenn die Jahrgangsstufen 12 und 13 in der jeweiligen fortgeführten Fremdsprache (Spanisch, Französisch) besucht wurden.
10Auf folgende Niveaustufen wird hingewiesen:
Sprache | Niveaustufe im Zeugnis der FHR | Niveaustufe im Zeugnis der allg. HR bzw. der fachg. HR |
---|---|---|
Spanisch (allg. HR) ohne Vorkenntnisse | A2 | B1 |
Spanisch (fortgeführt) | B1 | B1+ |
Spanisch IW (Anfänger) | A2 | B1 |
Spanisch IW (Fortgeschrittene) | B1+ | B2 |
Französisch (allg. HR) ohne Vorkenntnisse | A2 | B1 |
Französisch IW (Anfänger) | A2 | B1 |
Französisch IW (Fortgeschrittene) | B1+ | B2 |
Russisch, Italienisch | A2 | B1 |
Englisch | B2 | B2+ |
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 25. Mai 2022 in Kraft.
2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen; hier: Zeugnismuster vom 22. Dezember 2017 (KWMBl. 2018 S. 8), die durch Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 10, Nr. 87) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 24. Mai 2022 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
- Anlage 1: Jahreszeugnis des Vorkurses der Berufsoberschule
- Anlage 2: Bescheinigung über den Besuch des Vorkurses der Beruflichen Oberschule
- Anlage 3: Bescheinigung über den Besuch der Vorklasse der Beruflichen Oberschule
- Anlage 4: Zwischenzeugnis der Vorklasse der Beruflichen Oberschule
- Anlage 5: Jahreszeugnis der Vorklasse der Beruflichen Oberschule
- Anlage 6: Bescheinigung über den Besuch der Jgst. 11 der Fachoberschule
- Anlage 7: Zwischenzeugnis der Jgst. 11 der Fachoberschule
- Anlage 8: Jahreszeugnis der Jgst. 11 der Fachoberschule
- Anlage 9: Bescheinigung der Jgst. 12 der Fachoberschule
- Anlage 10: Zwischenzeugnis der Jgst. 12 der Fachoberschule
- Anlage 11: Jahreszeugnis der Jgst. 12 der Fachoberschule
- Anlage 12: Zeugnis der Fachhochschulreife (Fachoberschule)
- Anlage 13: Bescheinigung über den Besuch der Jgst. 12 der Berufsoberschule
- Anlage 14: Zwischenzeugnis der Jgst. 12 der Berufsoberschule
- Anlage 15: Jahreszeugnis der Jgst. 12 der Berufsoberschule
- Anlage 16: Zeugnis der Fachhochschulreife (Berufsoberschule)
- Anlage 17: Bescheinigung über den Besuch der Jgst. 13 der Beruflichen Oberschule
- Anlage 18: Zwischenzeugnis der Jgst. 13 der Beruflichen Oberschule
- Anlage 19: Jahreszeugnis der Jgst. 13 der Beruflichen Oberschule
- Anlage 20: Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule
- Anlage 21: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule
- Anlage 22: Zwischenzeugnis der Jgst. 12 der Berufsoberschule in Teilzeitform
- Anlage 23: Zeugnis der Fachhochschulreife des DBFH-Bildungsganges
- Anlage 24: Bescheinigung der Abschlussprüfung der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber des Gymnasiums
- Anlage 25: Zeugnis der Fachhochschulreife der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber
- Anlage 26: Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber
- Anlage 27: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule für andere Bewerber
- Anlage 28: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der Beruflichen Oberschule gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 FOBOSO
- Anlage 29: Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 FOBOSO