Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 320 vom 25.05.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.5-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3.5-K

Änderung der Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums
und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Mai 2022, Az. IV.5-BS4020-PRA.1 595

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I vom 3. Juni 2014 (KWMBl. S. 82), die durch Bekanntmachung vom 5. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 143) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Einleitung wird die Angabe „12. November 2020 (GVBl. S. 629)“ durch die Angabe „28. Januar 2022 (GVBl. S. 36)“ ersetzt.
1.2
Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Abs. 3 wird gestrichen.
1.2.2
Dem bisherigen Abs. 6 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Abweichend davon kann durch das jeweilige zuständige Praktikumsamt eine geeignete fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen bis zu vier Wochen auf das Betriebspraktikum angerechnet werden.“

1.3
Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

„Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden.“

1.3.2
In Abs. 5 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden.“

1.3.3
Abs. 6 wird gestrichen.
1.4
In Nr. 2.2 Abs. 1 Satz 1 werden das Wort „falls“ durch das Wort „soweit“ und die Wörter „werden soll“ durch das Wort „wird“ ersetzt.
1.5
Die Anlage 2 wird durch folgende Anlage ersetzt:

Anlage 2: Bescheinigung über das Orientierungspraktikum“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. Für Studierende, die Ihr Studium für ein Lehramt an öffentlichen Schulen vor dem Sommersemester 2023 aufgenommen haben, gilt die Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I vom 3. Juni 2014 in der am 31. Mai 2022 geltenden Fassung.

Stefan Graf

Ministerialdirektor



Anlage