220-WK
Änderung der Richtlinien für die Unterstützung der von der
Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten
kulturellen Spielstätten und Kulturveranstalter
(„Spielstätten- und Veranstalterprogramm“)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 12. Januar 2022, Az. K.6-M4635/29
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten und Kulturveranstalter („Spielstätten- und Veranstalterprogramm“) vom 11. November 2020 (BayMBl. Nr. 638), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 953) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.3 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In der Überschrift werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
- 1.1.2
- In Satz 1 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
- 1.1.3
- In Satz 2 werden nach den Wörtern „Laufzeit der „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ und nach den Wörtern „Unterstützung nach der „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
- 1.1.4
- In Satz 4 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 5.4 Satz 2 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
- 1.3
- In Nr. 8.1 Satz 5 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor