Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 352 vom 08.06.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.11-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Landespersonalausschuss

2030.11-F

Fünfzehnte Änderung der Allgemeinen Regelungen des
Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts

Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses

vom 20. Mai 2022, Az. L 1 A 0310-1/21

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. November 2020 (BayMBl. Nr. 694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht Abschnitt I werden der Angabe zu Nr. 2.7 die Wörter „und Gerichtsvollzieherinnen“ angefügt.
2.
Abschnitt I wird wie folgt geändert:
2.1
Der Überschrift der Nr. 2.7 werden die Wörter „und Gerichtsvollzieherinnen“ angefügt.
2.2
In Nr. 2.9 wird das Wort „Amtzulage“ durch das Wort „Amtszulage“ ersetzt und werden nach der Angabe „9“ die Wörter „zu BesGr A 13 in“ eingefügt.
2.3
In Nr. 2.10 werden die Wörter „das Amt der BesGr A 15 mit Amtszulage nach Fußnote 1 der Anlage 1 zum BayBesG.“ durch die Wörter
„–
die Ämter der BesGr A 15 mit Amtszulage nach Fußnote 1 zu BesGr A 15 in der Anlage 1 zum BayBesG,
das Amt des Regierungsschuldirektors und der Regierungsschuldirektorin der BesGr A 15 mit Amtszulage sowie das Amt des Schulamtsdirektors und der Schulamtsdirektorin der BesGr A 15 mit Amtszulage.“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. Mai 2022 in Kraft.

Horst Wonka

Generalsekretär