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Vollzug der Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe; hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Mai 2022, Az. VI.8-BS9610.0-9/1/2
- 1.
- 1Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe – BFSO Sprachen) zu erteilenden Zeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse und Bescheinigungen mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4Auf Folgendes wird hingewiesen:
- 1.1
- 1In die Zeugnisse und Bescheinigungen sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Erforderlichenfalls ist nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.
- 1.2
- Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
- staatlichen Schulen,
- kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
- staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
- 1.3
- Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
- 1.4
- Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
- Abschlusszeugnis,
- die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
- Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juni 2022 in Kraft.
2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe in Bayern; hier: Zeugnismuster vom 26. Januar 2009 (KWMBl. S. 84), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2016 (KWMBl. S. 246) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 14. Juni 2022 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
- Anlage 1: Jahreszeugnis über das erste Schuljahr
- Anlage 2: Abschlusszeugnis
- Anlage 3: Abschlusszeugnis für andere Bewerber
- Anlage 4: Jahreszeugnis über das zweite Schuljahr
- Anlage 5: Zeugnis über den Abschluss des Aufbau-Ausbildungsgangs
- Anlage 6: Zeugnis über den einjährigen Aufbau-Ausbildungsgang
- Anlage 7: Abschlusszeugnis für Euro-Korrespondenten
- Anlage 8: Abschlusszeugnis für Euro-Korrespondenten (andere Bewerber)
- Anlage 9: Jahreszeugnis über das dritte Schuljahr (Ausbildung zum Euro-Korrespondenten)
- Anlage 10: Bescheinigung über die Teilnahme an der Abschlussprüfung
- Anlage 11: Bescheinigung für das erste Schuljahr
- Anlage 12: Bescheinigung für das zweite Schuljahr
- Anlage 13: Bescheinigung für das dritte Schuljahr