Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1, 3, 4 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
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1. Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 5)
in Augsburg
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2. Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
(Besoldungsgruppe R 4)
in München – Auswärtige Senate in Nürnberg
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3. Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Coburg
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4. Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Obernburg a. Main
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5. Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kempten (Allgäu), Landshut und Passau
Die Stelle in Landshut kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
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6. Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 5)
in Nürnberg-Fürth
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7. Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
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8. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg und München
Die Stelle in Bamberg beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
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9. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Augsburg, Bamberg, Regensburg und Traunstein
Für die Stelle in Bamberg wird vorausgesetzt die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für die Stellen unter Nrn. 1, 2, 3, 4, 6 und 7 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. August 2022 (Nr. 1)
- 1. September 2022 (Nr. 2)
- 1. Oktober 2022 (Nrn. 3 und 4)
- 1. Dezember 2022 (Nr. 7)
- 1. Februar 2023 (Nr. 6)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 3, 4, 6 und 7 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 5, 8 und 9 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).
Bewerbungsfrist: 4. Juli 2022.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 2. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 3. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 4. Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Fürth in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 5. Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Landgericht Landshut in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 6. Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Deggendorf in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes.
- 7. Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 8. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Kaufbeuren in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 5 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 6 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16. Februar 2017 (JMBl. S. 18), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. März 2020 (BayMBl. Nr. 137), Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 7 bis 8 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 4. Juli 2022.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freiwerdende Notarstellen:
Hollfeld |
(derzeitiger Inhaber: |
Kitzingen |
(derzeitiger Inhaber: |
Schwandorf |
(derzeitiger Inhaber: |
München |
(derzeitiger Inhaber: |
Tegernsee |
(derzeitiger Inhaber: |
Miesbach |
(derzeitiger Inhaber: |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. Oktober 2022 (Notarstellen in Hollfeld, Schwandorf, München und Tegernsee)
- 1. November 2022 (Notarstellen in Kitzingen und Miesbach)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstellen in Kitzingen und Miesbach haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 12. Juli 2022.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.