Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 404 vom 06.07.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Juni 2022, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.43 323

Zwei Funktionen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin (m/w/d) des/der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Südbayern-Ost, in Haar, sind zum 1. August 2022 neu zu besetzen.

Die Stellen sind in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ist grundsätzlich möglich, sofern die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin (m/w/d) unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte

  • bei der Beratung der Schulen,
  • in Fragen der Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung der Schulen,
  • bei der Wahrnehmung von Aufgaben der unmittelbaren Schulaufsicht,
  • bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der externen Evaluation,
  • bei weiteren, dem/der Ministerialbeauftragten zugewiesenen Aufgaben.

Das Aufgabengebiet des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (m/w/d) umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Koordination der Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklung,
  • Koordination der externen Evaluation,
  • Planung und Organisation der Direktorentagungen und weiteren Dienstbesprechungen auf MB-Ebene,
  • Prüfung von Anträgen der Privatschulen (u. a. Genehmigung von Lehrpersonal),
  • Beratung in Fragen der Einzelinklusion sowie des Nachteilsausgleiches und Notenschutzes, sowie Prüfung entsprechender Anträge,
  • Planung und Organisation der regionalen Lehrerfortbildung,
  • Mitwirkung bei der Organisation von Prüfungen,
  • Behandlung von Anfragen und Beschwerden,
  • Klärung schulrechtlicher Fragestellungen.

Erwartet werden vom Bewerber bzw. von der Bewerberin (m/w/d):

  • mehrjährige Unterrichtserfahrung an der Beruflichen Oberschule,
  • überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation,
  • gute Kenntnisse im Schulrecht und in der Schulorganisation,
  • fundierte EDV-Kenntnisse,
  • Fähigkeit, sich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten,
  • hohe Kooperationsbereitschaft,
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft.

Von Vorteil sind Erfahrung

  • im schulischen Qualitätsmanagement,
  • in der Schulentwicklung,
  • in der Organisation von Verwaltungsabläufen,
  • in der Lehreraus- und/oder -fortbildung.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte (m/w/d) im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem/der zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.

Stefan Graf

Ministerialdirektor