2236.1-K
Berichtigung
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR); hier: Zeugnismuster vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 364) wird wie folgt berichtigt:
Die Anlagen 2 und 8 erhalten folgende Fassung:
Das Zeugnis der auf Bayern beschränkten fachgebundenen Fachhochschulreife erhalten Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien für Heilpädagogik und für Sozialpädagogik sowie von Fachschulen für Heilerziehungspflege, die die Ergänzungsprüfung nach dem Zweiten Teil der Prüfungsordnung ohne das Fach Mathematik abgelegt haben (§ 13 ErgPOFHR). |
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Die Bescheinigung über die fachgebundene Hochschulreife erhalten Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der fachgebundenen Fachhochschulreife nach § 25 ErgPOFHR die Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ erzielt haben (§ 25a ErgPOFHR). |
München, den 22. Juni 2022
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
- Anlage 2: Zeugnis der auf Bayern beschränkten fachgebundenen Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien für Heilpädagogik und für Sozialpädagogik sowie von Fachschulen für Heilerziehungspflege, die die Ergänzungsprüfung nach dem Zweiten Teil der Prüfungsordnung ohne das Fach Mathematik abgelegt haben (§ 13 ErgPOFHR)
- Anlage 8: Bescheinigung über die fachgebundene Hochschulreife für Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der fachgebundenen Fachhochschulreife nach § 25 ErgPOFHR die Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ erzielt haben (§ 25a ErgPOFHR)