Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 409 vom 13.07.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Sonstige Bekanntmachung

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 23. Juni 2022, Az. 62b-U8621.21-2020/1-314

Die Bayerische Staatsregierung hat die Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald im Benehmen mit den Bundesministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Digitales und Verkehr mit Beschluss vom 15. Februar 2022 und mit Zustimmung des Landtags vom 19. Mai 2022 geändert.

Zum Verordnungsverfahren erfolgte die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß §§ 33 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf freiwilliger Basis. Aufgrund der grenzüberschreitenden Thematik waren auch die §§ 60 ff. UVPG zu beachten. Gegenstand der SUP waren die Änderungen der Verordnung. Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 44 Abs. 1 UVPG.

Die Änderungsverordnung liegt mit Begründung, Karten und Umweltbericht sowie den weiteren gemäß § 44 Abs. 2 UVPG zur Einsicht auszulegenden Informationen (zusammenfassende Erklärung, Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen) in der Zeit

vom 1. August 2022 bis einschließlich 5. September 2022

während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Rosenkavalierplatz 1, 81925 München öffentlich zur Einsicht aus (§ 44 Abs. 2 UVPG).

Zusätzlich können die Bekanntmachung und Unterlagen eingesehen werden unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/schutzgebiete/nationalparke/index.htm.

Die Unterlagen werden in der oben genannten Zeit im StMUV, in den beiden Landratsämtern Freyung-Grafenau und Regen sowie den Städten Freyung, Grafenau, Zwiesel und den Gemeinden Mauth, Hohenau, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte, Spiegelau, Frauenau, Lindberg und Bayerisch Eisenstein und bei der Regierung von Niederbayern öffentlich ausgelegt. Die dortigen Auslegungszeiten und Örtlichkeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung.

Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist damit zu rechnen, dass eine Einsichtnahme bei den genannten Stellen nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich ist.

Viola Himmelsbach

Ministerialdirigentin