2235.1.1.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Dienstanweisung
für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Juli 2022, Az. V.9-BO5120/26/30
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„2Er ist fachlich zunächst zuständig für den Aufbau des Dienstsitzes und die Aufgaben nach Nrn. 1.2 bis 1.5, 1.8 bis 1.11, 1.13 und 1.14.“
- 1.2
- In Nr. 7 Satz 2 werden die Wörter „E-Mail: mb.gymofr@t-online.de“ durch die Wörter „E-Mail: dienststelle@mb-gym-ofr.de“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 9 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„2Bei Angelegenheiten der eigenen Schule und bei Beschwerden gegen eigene Entscheidungen sind die Ministerialbeauftragten wie folgt zuständig:
- für München: Oberbayern-West,
- für Oberbayern-West: Oberbayern-Ost,
- für Oberbayern-Ost: München,
- wechselseitig Niederbayern/Oberpfalz,
- wechselseitig Oberfranken/Unterfranken,
- wechselseitig Mittelfranken/Schwaben.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor