7071-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms
„Technologieorientierte Unternehmensgründungen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 6. Juli 2022, Az. 47-6667/304
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ vom 5. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 259) wird wie folgt geändert:
Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
- „8.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin