7071-W
Änderung der Richtlinie zur Durchführung des
„Bayerischen Technologieförderungsprogramms plus (BayTP+)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 6. Juli 2022, Az. 47-6668/301
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie zur Durchführung des „Bayerischen Technologieförderungsprogramms plus (BayTP+)“ vom 15. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 200) wird wie folgt geändert:
Der Wortlaut von Nr. 8.1 wird wie folgt gefasst:
„1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin