Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 431 vom 27.07.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

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  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

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Verlängerung und Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Juli 2022, Az. V.7-BS5400.13/140/2

1.Historie und Zweck des Schulversuchs

1Seit dem Schuljahr 2012/13 läuft gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. August 2012 (KWMBl. S. 289) der Schulversuch „CAS in Prüfungen“. 2Gegenstand des Schulversuchs ist die Erprobung der Mathematiksoftware GeoGebra als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8 sowie in der Abiturprüfung. 3Da es sich um eine Software handelt, wird im Schulversuch auch ein Prüfungsmodus getestet, der Unterschleif bei Verwendung von GeoGebra in schriftlichen Leistungsnachweisen unterbinden soll. 4Der Schulversuch läuft derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2021/22. 5Bis zum Schuljahr 2018/19 konnten am Schulversuch nur Gymnasien teilnehmen, an denen wenigstens eine Laptop- oder Tabletklasse eingerichtet war. 6Seit dem Schuljahr 2019/20 entfällt diese Voraussetzung für die Teilnahme gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 319). 7Mit dieser Bekanntmachung wurde der Schulversuch, der anfangs nur für die Jahrgangsstufe 10 eingerichtet und gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. März 2014 (KWMBl. S. 54) ab dem Schuljahr 2014/15 auf die Jahrgangsstufen 11 und 12 ausgeweitet worden war, zusätzlich auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 ausgeweitet. 8GeoGebra ist an allen am Schulversuch teilnehmenden Schulen im Rahmen des Schulversuchs – gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI. S. 129) – als Hilfsmittel zur Verwendung in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8 zugelassen. 9Damit verbunden ist die Zulassung von GeoGebra – im Rahmen des Schulversuchs – als Hilfsmittel in der Abiturprüfung. 10Die teilnehmenden Schulen dürfen dazu neben Desktop-PCs und Laptops seit dem Schuljahr 2016/17 auch Tablets und seit dem Schuljahr 2019/20 auch Smartphones nutzen. 11Zudem ist den Schulen jeweils freigestellt, ob sie mit Klassen der Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 oder mit Kursen der Jahrgangsstufe 11 in den Schulversuch einsteigen.

2.Die Software GeoGebra CAS Rechner als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen

1GeoGebra wird von der Johannes-Kepler-Universität Linz (Prof. Hohenwarter) entwickelt. 2Die Software GeoGebra CAS Rechner umfasst dabei neben Dynamischer Geometrie und Analysis auch Funktionen der Stochastik, ein Computeralgebrasystem (CAS) sowie ein Tabellenkalkulationsmodul, sodass alle benötigten Funktionen für Leistungsnachweise und eine CAS-Abiturprüfung zur Verfügung stehen. 3Für die Nutzung von GeoGebra CAS Rechner wird entweder ein Desktop-PC (der für Prüfungen im Normalfall nicht infrage kommen dürfte), ein Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. 4Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung von CAS kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. 5Andererseits ist bei der Zulassung eines Laptops, Tablets oder Smartphones als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen bzw. der CAS-Abiturprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. 6Dies leistet ein Prüfungsmodus, der in die Software integriert ist.

3.Bisher teilnehmende Schulen

Bisher haben zehn Gymnasien am Schulversuch „CAS in Prüfungen“ teilgenommen:

  • Gymnasium Ottobrunn
  • Gymnasium Veitshöchheim
  • Gymnasium Wertingen
  • Max-Planck-Gymnasium München
  • Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen
  • Gymnasium Zwiesel
  • Gymnasium Ergolding
  • Gymnasium Weilheim
  • Gymnasium Mering
  • Rupprecht-Gymnasium München

4.Erweiterung des Schulversuchs ab dem Schuljahr 2022/23

4.1
Erweiterte Schwerpunktsetzung

1Mit der zuletzt erfolgten Ausweitung des Schulversuchs auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 und den damit bisher erzielten positiven Ergebnissen soll innerhalb des Schulversuchs ab dem Schuljahr 2022/23 ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt werden, ob GeoGebra CAS Rechner in Zukunft bereits ab der Jahrgangsstufe 8 für den Einsatz bei Leistungsnachweisen grundsätzlich freigegeben werden kann. 2Davon unberührt bleibt die weitere Untersuchung und abschließende Bewertung des Einsatzes von GeoGebra CAS Rechner samt Prüfungsmodus in den Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 sowie in der Abiturprüfung.

4.2
Aufnahme weiterer Schulen

1Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 werden die folgenden Gymnasien in den Schulversuch aufgenommen:

  • Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
  • Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

2Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurde das folgende Gymnasium in den Schulversuch aufgenommen:

  • Gymnasium Königsbrunn

3Rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden im Laufe des Schuljahres 2019/20 die folgenden Gymnasien in den Schulversuch aufgenommen:

  • Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg
  • Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

4Eine Aufnahme weiterer interessierter Schulen kann innerhalb des Kalenderjahres 2022 erfolgen.

4.3
Ausscheiden von Schulen

Zum Ende des Schuljahres 2021/22 scheiden folgende Gymnasien aus dem Schulversuch aus:

  • Gymnasium Ottobrunn
  • Gymnasium Veitshöchheim
  • Gymnasium Wertingen
  • Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen
  • Gymnasium Zwiesel

5.Budgetneutralität

Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.

6.Auswertung der Ergebnisse

1Der Schulversuch wird seit dem Schuljahr 2019/20 durch die Universität Passau wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen sind zur Mitwirkung am Evaluationsverfahren aufgefordert.

7.Verlängerung des Schulversuchs

Aufgrund der erweiterten Schwerpunktsetzung wird der Schulversuch „CAS in Prüfungen“ letztmalig um zwei weitere Jahre verlängert und läuft nun bis zum 31. Juli 2024.

8.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“ vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 319) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor