Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 451 vom 03.08.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 34DBF4622A3D0865E1A2A7628C3229C811EF808E0AE5822234D51AF99382566B

Satzung

Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

vom 29. Juni 2022

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, und der §§ 10, 18, 19, 20 und 22 der Satzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts, München in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 3. Mai 2018 (AllMBl. S. 406) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 46 530 000 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 8 624 400 Euro
festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

(1) Der Gesamtbedarf gemäß § 19 der Verbandssatzung beträgt 31 411 700 Euro.
(2) Die Leistungen des Freistaats Bayern betragen gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Verbandssatzung 26 700 000 Euro.
(3) Die Leistungen der übrigen Mitglieder gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Verbandssatzung betragen 4 711 700 Euro.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Für die Verbandsversammlung
Der Verbandsvorsitzende

Siegfried Walch

Landrat des Landkreises Traunstein