Änderung der ersten Änderungsbekanntmachung vom 17. Juni 2021 zur
Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 3. August 2022, Az. G35d-K4300-2020/193-960
- 1.
- Die Änderungsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Richtlinie zur Erstattung der Kosten für den Betrieb der Impfzentren und Mobilen Teams vom 17. Juni 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 416) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Nrn. 1.2, 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3.1 und 1.6.3.2 werden aufgehoben.
- 1.2
- Die Nrn. 1.3 bis 1.6 werden die Nrn. 1.2 bis 1.5.
- 1.3
- Die Nr. 1.6.3 wird die Nr. 1.5.1 und wie folgt gefasst:
- „1.5.1
- In Nr. 4.1 Abs. 1 Spiegelstrich 1 wird die Angabe ‚31. August‘ durch die Angabe ‚30. September‘ ersetzt.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor