Einstufungsprüfung 2023 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Juli 2022, Az. VI.5-BS9202-8-7a.57 463
- 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO), insbesondere nach § 99 FakO.
- 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Politik und Gesellschaft und Geschichte (90 Minuten).
- 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Politik und Gesellschaft der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
- 4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2023 ist bis spätestens 1. Oktober 2022 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
- 5. Die Einstufungsprüfung findet am Mittwoch, den 1. März 2023, zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch: | 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Politik und Gesellschaft und Geschichte: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
- 6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 32