Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 472 vom 17.08.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1 und 7 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Coburg

  1. 2. Vizepräsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Schweinfurt

  1. 3. Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Landshut

  1. 4. Vizepräsident des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Nürnberg

  1. 5. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg und Nürnberg

für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.

  1. 6. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Kempten (Allgäu), Memmingen, Nürnberg-Fürth und Traunstein

Die Stellen in Kempten (Allgäu) und Memmingen können jeweils ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 7. Leitender Oberstaatsanwalt
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Kempten (Allgäu)

  1. 8. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

  1. 9. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Schweinfurt

  1. 10. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Bamberg

Für die Stelle wird vorausgesetzt die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 11. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Bamberg

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1, 2, 3, 4 und 7 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Oktober 2022 (Nrn. 1, 3 und 4)
  • 1. November 2022 (Nr. 2)
  • 1. Februar 2023 (Nr. 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 3, 4 und 7 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 5, 6, 8, 9, 10 und 11 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 5. September 2022.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Rosenheim in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  2. 2. Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  3. 3. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Passau in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 5. September 2022.