Abschlussprüfung 2023 an Berufsfachschulen für Kinderpflege,
im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Juli 2022, Az. VI.5-BS9500-3-7a.491 870
- 1.Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2023 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 27. Juni 2023 8.30 bis 10.00 Uhr |
Pädagogik und Psychologie |
Mittwoch, 28. Juni 2023 8.30 bis 10.00 Uhr |
Deutsch und Kommunikation |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:
Dienstag, 19. September 2023 8.30 bis 10.00 Uhr |
Pädagogik und Psychologie |
Mittwoch, 20. September 2023 8.30 bis 10.00 Uhr |
Deutsch und Kommunikation |
- 2.Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2023 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 27. Juni 2023 9.00 bis 10.00 Uhr |
Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung |
Mittwoch, 28. Juni 2023 9.00 bis 10.30 Uhr |
Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:
Dienstag, 19. September 2023 9.00 bis 10.00 Uhr | Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung |
Mittwoch, 20. September 2023 9.00 bis 10.30 Uhr | Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen |
- 3.Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung (FakO) in der am 31. Juli 2021 geltenden Fassung.
- 4.Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege oder Sozialpädagogischem Seminar angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.
Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2023 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 71, die Prüfungsgegenstände in § 72 BFSO geregelt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 33