Abschlussprüfung 2023
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Juli 2022, Az. VI.5-BS9500-5-7a.491 872
- 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2023 an folgendem Termin statt:
Mittwoch, 14. Juni 2023
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit: 120 Minuten) | (9.30 bis 11.30 Uhr) |
Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen.
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am
Montag, 22. Mai 2023
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
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(9.30 bis 10.30 Uhr) |
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(11.00 bis 12.00 Uhr) |
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(12.30 bis 13.30 Uhr) |
und am
Mittwoch, 24. Mai 2023
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
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(9.30 bis 10.30 Uhr) |
|
(11.00 bis 12.00 Uhr) |
statt.
Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist
Mittwoch, 20. September 2023
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit: 120 Minuten) | (9.30 bis 11.30 Uhr) |
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und andere Bewerber findet zudem ggf. am
Montag, 25. September 2023
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
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(9.30 bis 10.30 Uhr) |
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(11.00 bis 12.00 Uhr) |
|
(12.30 bis 13.30 Uhr) |
und am
Mittwoch, 27. September 2023
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
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(9.30 bis 10.30 Uhr) |
und
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(11.00 bis 12.00 Uhr) |
statt.
- 2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen.
- 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2023 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 33