Feuerwehr-Aktionswoche 2022
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 27. Juli 2022, Az. D1-2237-1-7
An
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung
den Rettungszweckverband München
das THW
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 16. bis 25. September 2022 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„HELFEN IST TRUMPF! –
Tag und Nacht“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2022 auf Folgendes hingewiesen:
- 1. Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 16. September 2022 in Obertraubling stattfinden.
-
2. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial auch für die Social-Media-Auftritte herausgeben (www.helfenisttrumpf.de). Bei der diesjährigen Aktionswoche steht die bayernweite Lange Nacht der Feuerwehr am 24. September 2022 im Mittelpunkt. Unter der Internetadresse www.lfv-bayern.de/
langenacht gibt es Informationen zu den teilnehmenden Feuerwehren. - 3. Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür, Social-Media-Aktionen, Projekte mit örtlichen Radio- oder Fernsehsendern) durchführen. Entsprechend dem Motto soll es Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sein, möglichst viele Menschen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Männer und Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund – für ein Mitmachen in der Feuerwehr zu gewinnen.
- 4. Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2022 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
- 5. Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
- 6. Die Bayerische Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit den örtlichen Polizeidienststellen in Kontakt treten.
- 7. Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen, Verbände und das THW werden gebeten, die Darstellung ihres Zusammenwirkens mit der Feuerwehr zu unterstützen.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor