Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit für die
Beschäftigten des Freistaates Bayern im Theaterbereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 17. August 2022, Az. 25-P 2501-1/76
§ 1
Im Anhang zu dieser Bekanntmachung wird der Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 12. Juli 2022 zum Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit für die Beschäftigten des Freistaates Bayern im Theaterbereich (TV-Kurzarbeit Theater) vom 19. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 412), der durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 3. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 181) geändert worden ist, bekanntgegeben.
Der Tarifvertrag wurde getrennt, aber inhaltsgleich abgeschlossen mit
- ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Bayern –
und
- dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik.
§ 2
Der Tarifvertrag ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Regelungen des Freistaates Bayern zur Kurzarbeit im Theaterbereich) und steht im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor