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Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für
technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen –
Neuauflage 2021 (FILS-R-N)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Januar 2022, Az. II.6-BO4161.0/48
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 499) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 7 Satz 1 werden nach der Angabe „30. Juni 2022“ die Wörter „, für nach dem 31. Dezember 2021 gestellte Anträge verlängert sich der Zeitraum bis einschließlich 31. August 2022“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 8.2 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. März 2022“ ersetzt.
- 1.3
- Es wird folgende Nr. 8.4 eingefügt:
- „8.4
- Veröffentlichungen und öffentliche Kommunikation
Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor