2330-B
Änderung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur
Förderung von Eigenwohnraum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 16. August 2022, Az. 31-4764-1-4
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum vom 3. Januar 2005 (AIIMBl. S. 9), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 909) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 8“ durch die Angabe „Nr. 7“, die Angabe „2012“ durch die Angabe „2022“ und die Wörter „(WFB 2012), Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. Januar 2012 (AIIMBl. S. 20)“ durch die Wörter „(WFB 2022), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16. März 2022 (BayMBl. Nr. 204)“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 6.5 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 wird die Angabe „Nrn. 33.1 bis 33.8 WFB 2012“ durch die Angabe „Nrn. 47.1 bis 47.9 WFB 2022“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 2 wird die Angabe „2012“ durch die Angabe „2022“ und die Angabe „Nr. 33.9 WFB 2012“ durch die Angabe „Nr. 47.10 WFB 2022“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 8.5 wird Satz 4 gestrichen.
- 1.4
- In Nr. 9 wird die Angabe „Nr. 36 WFB 2012“ durch die Angabe „Nr. 50 WFB 2022“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor