7071-W
Änderung der Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm
„Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. August 2022, Az. 47-6666a/77
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ vom 6. Dezember 2018 (AllMBl. S. 1246), die durch Bekanntmachung vom 8. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 607) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 6 wird Satz 9 gestrichen.
- 1.2
- Nr. 9 wird wie folgt gefasst:
- „9.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Ulrike Wolf
Ministerialdirektorin