2126-1-20-G
Begründung der Verordnung zur Änderung
der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 8. September 2022
Die Begründung der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 8. September 2022 (BayMBl. Nr. 511) wird im Hinblick auf § 28a Abs. 7 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bekannt gemacht.
Die vorliegende Verordnung beruht auf § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, §§ 28a, 28c IfSG in Verbindung mit § 7 SchAusnahmV und § 9 Nr. 5 DelV. Durch die Änderungsverordnung wird die Laufzeit der 16. BayIfSMV bis einschließlich 23. September 2022 verlängert.
Hinsichtlich der Fortführung der Maßnahmen der 16. BayIfSMV wird auf die Begründung der 16. BayIfSMV vom 1. April 2022 (BayMBl. Nr. 211) sowie auf die Begründungen der Verordnungen zur Änderung der 16. BayIfSMV vom 29. April (BayMBl. Nr. 267), vom 27. Mai (BayMBl. Nr. 328), vom 24. Juni (BayMBl. Nr. 385), vom 30. Juni (BayMBl. Nr. 401), vom 21. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 428) und vom 18. August (BayMBl. Nr. 487) verwiesen.
Das maßgebliche Lagebild für die vorliegende Verordnung stellt sich wie folgt dar:
Seit Ende Juli 2022 sinken die täglichen Fallzahlen sowohl für Bayern als auch bundesweit. Der Rückgang der Fallzahlen hat sich jedoch in den letzten Wochen verlangsamt. Am 8. September 2022 liegt die 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle in Bayern bei 216,8. Damit weist Bayern am 8. September 2022 eine 7-Tage-Inzidenz unter dem Bundesdurchschnitt von 223,1 auf. Die Fallzahlen sowie die daraus errechnete Reproduktionszahl müssen insbesondere im Kontext der Schulferien betrachtet werden.
Insgesamt verzeichnen nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) am 8. September 2022 96 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle von über 100. Im Einzelnen liegt ein Kreis über 700, weitere 2 Kreise zwischen 400 und 500, weitere 11 Kreise zwischen 300 und 400, weitere 38 Kreise zwischen 200 und 300 und 44 weitere Kreise zwischen 100 und 200 (https://experience.arcgis.com/experience/
Die Reproduktionszahl lag in den vergangenen Tagen unter dem Wert von 1. Nach RKI-Berechnungen liegt der 7-Tage-R-Wert für Bayern am 8. September 2022 bei 1,04, für Deutschland bei 1,02 und somit wieder leicht über dem Wert von 1.
Die binnen einer Kalenderwoche gemeldeten Sterbefälle sind auf 93 Sterbefälle in der Kalenderwoche 35 (29. August bis 4. September 2022) gestiegen und liegen damit deutlich über dem Wert der Vorwoche (22. August bis 28. August 2022) mit 73 Sterbefällen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate als Maßstab für die Krankheitsschwere befindet sich unter dem Niveau der Vorwoche. Am 8. September 2022 wurden nach den Daten des RKI innerhalb der letzten sieben Tage 573 hospitalisierte Fälle registriert, was einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,36 entspricht (https://www.lgl.bayern.de/
Die oben genannte Hospitalisierungsinzidenz ist jedoch nicht hinreichend valide, weil es aufgrund der hohen Infektionszahlen nach wie vor zu deutlichen Meldeverzügen der Gesundheitsämter kommt. Das RKI weist deshalb eine adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aus, die den zeitlichen Verzug der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz korrigiert (https://www.rki.de/DE/Content/
Seit dem 9. Juni 2022 liegt die adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wieder über dem vom RKI im Papier zur ControlCOVID-Strategie für die Stufe Rot empfohlenen Grenzwert von 5 (https://www.rki.de/DE/
Nachdem die Anzahl der mit COVID-19 infizierten Patienten belegten Krankenhausbetten im Zeitraum von Mitte März bis Anfang Juni 2022 bayernweit um annähernd achtzig Prozent zurückgegangen war, stieg sie bis zum 23. Juli 2022 merklich an. Seitdem wird eine erneute, mittlerweile insgesamt merklich rückläufige Tendenz verzeichnet.
Auch im Bereich der Intensivkapazitäten wurde von Anfang April 2022 bis Anfang Juni 2022 ein deutlicher Rückgang der Zahl der SARS-CoV-2-bedingten Belegungen beobachtet, dem eine Phase des zahlenmäßigen Anstiegs folgte. Seit Ende Juli 2022 nimmt die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten tendenziell weiter ab.
Aktuell werden bayernweit 1 372 Patienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, stationär behandelt (Meldungen der Krankenhäuser in IVENA vom 8. September 2022). Davon werden derzeit 113 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt (Meldungen der Krankenhäuser im DIVI-Intensivregister vom 8. September 2022). Die durchschnittliche Auslastung der Intensivstationen liegt bayernweit bei 85,9 % (DIVI-Meldungen, Stand 8. September 2022).
Angesichts der noch immer erheblichen Belegung insbesondere der Normalstationen mit COVID-19-Patienten und der gleichzeitig zu verzeichnenden krankheits- und isolationsbedingten Personalausfälle sind die aktuelle Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patienten sowie die Personalsituation der Kliniken weiterhin aufmerksam zu beobachten. Auch im Normalpflegebereich bringt die Behandlung von Patienten mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion einen erheblichen zusätzlichen Isolationsaufwand mit sich. Insbesondere COVID-19- und andere krankheitsbedingte Personalengpässe führten in den vergangenen Wochen zu teils schwierigen Betriebssituationen in den Krankenhäusern. Neben den Patientenzahlen ist das Vorhandensein des Personals für die Verfügbarkeit der Krankenhausbetten und somit für die Lagebeurteilung von entscheidender Bedeutung. So wird das System umso stärker belastet, je stärker sich die zu verzeichnenden Personalausfälle, etwa infolge von Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen, darstellen. Beim Klinikpersonal kommt es laut Rückmeldungen aus der Praxis aktuell noch immer zu spürbaren, punktuell teils massiven Ausfällen. Das Nachholen verschobener elektiver Eingriffe steht trotz der angespannten Personalsituation unverändert auf der Agenda der Kliniken und wird entsprechende Kapazitäten in Anspruch nehmen.
Die Lage der bayerischen Krankenhäuser wird nach wie vor als herausfordernd eingeschätzt. Um eventuelle kurzfristige Verschärfungen der Lage rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können, bleibt die weitere Entwicklung der Bettenbelegung mit COVID-19-Patienten, aber auch der Personalsituation in den Krankenhäusern aufmerksam zu beobachten.
In Bayern wurden bisher 28 027 915 COVID-19-Schutzimpfungen durchgeführt, die sich auf Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen verteilen. Inzwischen (Stand 8. September 2022) haben 9 885 816 Personen, und damit rund 75,2 %, eine Grundimmunisierung durch Impfung(en) erhalten. Die Impfquote der grundimmunisierten Personen ab 60 Jahren liegt in Bayern bei rund 89,6 %, die Impfquote der grundimmunisierten Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren liegt bei rund 81,4 % und die Impfquote der grundimmunisierten Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren bei rund 70,2 %. Seit Mitte August 2021 besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, eine erste Auffrischungsimpfung zu erhalten. Seit Mitte November 2021 können grundsätzlich alle Volljährigen und seit Mitte Januar 2022 auch alle 12- bis 17-Jährigen eine erste Auffrischungsimpfung erhalten, sofern der Mindestabstand zur Grundimmunisierung abgelaufen ist. In Bayern wurden bisher 7 734 865 erste Auffrischungsimpfungen durchgeführt, die in der oben genannten Gesamtzahl der COVID-19-Schutzimpfungen enthalten sind. Die Impfquote bei den ersten Auffrischungsimpfungen liegt damit bezogen auf die bayerische Bevölkerung derzeit bei rund 58,9 %. Seit Mitte Februar 2022 ist es für bestimmte Personengruppen auch möglich, eine zweite Auffrischungsimpfung zu erhalten. Bezogen auf die bayerische Gesamtbevölkerung liegt die Impfquote in Bayern hier aktuell bei rund 6,1 %, bei der Bevölkerung ab 60 Jahren liegt sie bei rund 18,2 %.
Da ausreichend Impfstoff für COVID-19-Schutzimpfungen vorhanden ist, besteht seit vielen Monaten für alle Impfwilligen ab 12 Jahren die Möglichkeit, zeitnah eine Schutzimpfung zu erhalten. Die ersten Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen mit einem für sie zugelassenen Impfstoff waren Mitte Dezember 2021 möglich. Inzwischen liegt die Impfquote bei den Erstimpfungen bezogen auf die bayerische Bevölkerung dieser Altersgruppe bei rund 21,5 % und bei den vollständigen Impfungen bei rund 19,7 %.
Seit Ende Juli 2022 geht die 7-Tage-Inzidenz gemessen im Meldesystem nach IfSG zurück. Aktuell ist die Omikron-Sublinie BA.5 die in Deutschland dominierende SARS-CoV-2-Variante. Andere Varianten, wie die Delta- und zuvor die Alpha-Variante, wurden vollständig verdrängt.
SARS-CoV-2 zirkuliert weiterhin in erheblichem Maße in der Bevölkerung. Das Virus verbreitet sich überall dort, wo Menschen ohne Schutzmaßnahmen zusammenkommen, insbesondere in geschlossenen Räumen. Der Anteil schwerer Erkrankungen und Todesfälle ist nicht mehr so hoch wie in den ersten vier Erkrankungswellen der COVID-19-Pandemie. Die höchste Gefährdung für schwere Erkrankungen betrifft jedoch nach wie vor Menschen höheren Alters und Menschen mit Vorerkrankungen oder unzureichendem Immunschutz. Ihr Schutz steht in der aktuellen Phase der Pandemie im Vordergrund.
Der geringere Anteil schwerer Erkrankungen und die niedrigere Zahl der mit COVID-19-assoziierten Todesfälle während der Omikron-Welle im Vergleich zu den vorherigen vier Wellen sind zurückzuführen auf die zunehmende Grundimmunität in der Bevölkerung, insbesondere aufgrund der gut wirksamen Impfung, in Kombination mit einem grundsätzlich geringeren Anteil schwerer Erkrankungen bei Infektionen, die durch die Omikron-Variante hervorgerufen werden.
Das Ziel der nach § 28a Abs. 7 IfSG allein möglichen Basisschutzmaßnahmen ist es, einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern und für vulnerable Personen einen Basisschutz herzustellen. Dessen ungeachtet bleibt es das Ziel der infektionspräventiven Maßnahmen, schwere Erkrankungen und Todesfälle zu minimieren und Langzeitfolgen, die auch nach milden Krankheitsverläufen auftreten können und deren langfristige Auswirkungen noch nicht absehbar sind, zu vermeiden. Daher sollten von jedem Bürger und jeder Bürgerin möglichst alle empfohlenen Maßnahmen des Infektionsschutzes eigenverantwortlich umgesetzt werden: die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Hygiene, das regelmäßige und gründliche Lüften von Innenräumen vor, während und nach dem Aufenthalt mehrerer Personen sowie das Tragen von Masken (AHA+L-Regeln). Diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene, da Infektionen und Transmissionen auch in diesen Personengruppen auftreten können.
Vor dem Hintergrund dieses Lagebilds wird die 16. BayIfSMV bis einschließlich 23. September 2022 verlängert. Die Fortführung der auf Grundlage der aktuellen Befugnisse nach IfSG allein möglichen Basisschutzmaßnahmen ist weiterhin erforderlich: Maskenpflicht und Testerfordernisse sind mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen weiterhin notwendig, um vulnerable Personen zu schützen.
Die Verordnung tritt zum 12. September 2022 in Kraft.