1132-G
Aufhebung der Richtlinien für die Vergabe
des Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreises
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 26. August 2022, Az. M3b-A0130-2022/146-2
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreises vom 17. September 2014 (AIIMBI. S. 486) wird aufgehoben.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin