73-I
Änderung der Bekanntmachung über die
Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 6. September 2022, Az. B3-1512-33-32
- 1.
- Nr. 1.2.11 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. März 2022 (BayMBl. Nr. 200) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
- 1.1
- Im einleitenden Satzteil wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
- 1.2
- Spiegelstrich 1 wird wie folgt gefasst:
- „–
- Für alle Beschaffungen bis zu einer Wertgrenze von 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist abweichend von Nr. 1.2.10 ein Direktauftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig.“
- 1.3
- In Spiegelstrich 2 werden die Wörter „für Beschaffungen, die in der Corona-Krise oder in der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine begründet sind,“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 17. September 2022 in Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor