2330-B
Änderung der Richtlinie zur Förderung von langfristig
gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
(Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 4. September 2022, Az. 31-4740.9-1
- 1. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz) vom 13. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 335) wird wie folgt geändert:
In Nr. 6.3 werden nach Satz 2 folgende Sätze angefügt:
„3Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) finden Anwendung. 4Abweichend davon finden für private Bauherren die Nrn. 3.1 und 3.2 der ANBest-P keine Anwendung.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Dr. Thomas Gruber Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium für Hubert Bittlmayer Ministerialdirektor |