2173-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen
(Kinderwunsch-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 9. September 2022, Az. IV1/6541.01-1/630
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 8. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 610) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Präambel in Satz 1 wird das Wort „gewährt“ durch das Wort „finanziert“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Dem Wortlaut werden folgende Sätze 1 und 2 vorangestellt:
„1Ab 1. Januar 2023 werden bei der Bewilligung ausschließlich Landes-Verpflichtungsermächtigungen eingesetzt. 2Übergangsweise können im Jahr 2022 bei der Bewilligung ausschließlich Landes-Verpflichtungsermächtigungen eingesetzt werden, sobald die einsetzbaren Bundesmittel für eine paritätische Bewilligung ausgeschöpft sind.“
- 1.2.2
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 3 und das Wort „gewährt“ wird durch das Wort „ausgezahlt“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 29. September 2022 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor