2230.1.3-K
Schulversuch „KI@school − datengestützte Lernbegleitung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. September 2022, Az. VII.3-BS4641.0/20/6
Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „KI@school − datengestützte Lernbegleitung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet:
- 1. Inhalte und Ziele
1Künstliche Intelligenz (KI) gilt international als entscheidende Zukunftstechnologie. 2Im Bildungsbereich ist mit dem Einsatz von KI insbesondere die Erwartung verbunden, durch den Einsatz von Learning Analytics der wachsenden Heterogenität in Lerngruppen viel besser begegnen zu können. 3Im geplanten Schulversuch werden unter Beachtung des Datenschutzes pädagogische Gesamtkonzepte entwickelt, wie die beim digital gestützten Lernen generierten Daten von Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses durch den Einsatz von KI für die individuelle Förderung genutzt werden können und so der Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gesteigert werden kann.
4Im Schulversuch sind folgende Entwicklungsaufgaben zu bearbeiten:
- Identifikation und Klärung von Rechtsfragen bei der Verarbeitung, Auswertung und ggf. anonymisierten Weitergabe von Lerndaten
- Entwicklung von Kommunikationsstrategien für eine datengestützte Lernbegleitung
- Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit Lerndaten und beim Einsatz von KI-gestützten Systemen
- Erarbeitung von Konzepten zur Steigerung der Diagnosekompetenz von Lehrkräften im Umgang mit durch KI erhobenen Informationen/Daten
- Identifikation von Einsatzszenarien zum Einsatz von algorithmischen Systemen in ausgewählten Fächern für den weiteren Ausbau der individuellen Förderung und Lernbegleitung
- Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der ausgewählten Einsatzszenarien
- Erprobung von Modulen zum Umgang mit KI-gestützter Lernbegleitung für die Lehrerfortbildung bzw. für die zweite Phase der Lehrerausbildung
- Untersuchung und Evaluation der lernförderlichen Effekte von KI-gestützten Anwendungen, die im Rahmen des Schulversuchs zum Einsatz kommen.
- 2. Durchführung und Rahmen
1Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Beirat unterstützt die Modellschulen bei der Umsetzung der Entwicklungsaufgaben.
- 3. Laufzeit
1Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im Schuljahr 2022/2023. 2Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.
- 4. Modellschulen
1Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:
Schulart | Schulnummer | Reg.-bez. | Schulname |
---|---|---|---|
GS | 3961 | Ndb | GS Loiching |
GS | 6546 | Mfr | GS Heilsbronn |
GS | 8717 | Schw | GS Jettingen-Scheppach |
MS | 2723 | Obb | Franz-Liszt-Mittelschule Waldkraiburg |
MS | 4649 | Opf | MS Bad Kötzting |
MS | 5692 | Ofr | MS Bad Rodach |
RS | 3262 | Ndb | Staatliche Realschule Plattling |
RS | 0507 | Opf | Staatliche Realschule Kemnath |
RS | 0596 | Ufr | Staatliche Realschule Ochsenfurt |
GY | 0972 | Obb | Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn b. Freising |
GY | 0223 | Opf | Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt |
GY | 0394 | Ufr | Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg |
BS | 8073 | Schw | Staatliche Berufsschule Nördlingen |
BS | 6078 | Mfr | Staatliche Berufsschule Herzogenaurach |
BS | 0882 | Opf | Staatliche Fach- und Berufsoberschule Neumarkt |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben.
- 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor