Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 563 vom 05.10.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Schulversuch „KI@school − datengestützte Lernbegleitung“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. September 2022, Az. VII.3-BS4641.0/20/6

Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „KI@school − datengestützte Lernbegleitung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet:

  1. 1. Inhalte und Ziele

1Künstliche Intelligenz (KI) gilt international als entscheidende Zukunftstechnologie. 2Im Bildungsbereich ist mit dem Einsatz von KI insbesondere die Erwartung verbunden, durch den Einsatz von Learning Analytics der wachsenden Heterogenität in Lerngruppen viel besser begegnen zu können. 3Im geplanten Schulversuch werden unter Beachtung des Datenschutzes pädagogische Gesamtkonzepte entwickelt, wie die beim digital gestützten Lernen generierten Daten von Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses durch den Einsatz von KI für die individuelle Förderung genutzt werden können und so der Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gesteigert werden kann.

4Im Schulversuch sind folgende Entwicklungsaufgaben zu bearbeiten:

  • Identifikation und Klärung von Rechtsfragen bei der Verarbeitung, Auswertung und ggf. anonymisierten Weitergabe von Lerndaten
  • Entwicklung von Kommunikationsstrategien für eine datengestützte Lernbegleitung
  • Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit Lerndaten und beim Einsatz von KI-gestützten Systemen
  • Erarbeitung von Konzepten zur Steigerung der Diagnosekompetenz von Lehrkräften im Umgang mit durch KI erhobenen Informationen/Daten
  • Identifikation von Einsatzszenarien zum Einsatz von algorithmischen Systemen in ausgewählten Fächern für den weiteren Ausbau der individuellen Förderung und Lernbegleitung
  • Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der ausgewählten Einsatzszenarien
  • Erprobung von Modulen zum Umgang mit KI-gestützter Lernbegleitung für die Lehrerfortbildung bzw. für die zweite Phase der Lehrerausbildung
  • Untersuchung und Evaluation der lernförderlichen Effekte von KI-gestützten Anwendungen, die im Rahmen des Schulversuchs zum Einsatz kommen.
  1. 2. Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Beirat unterstützt die Modellschulen bei der Umsetzung der Entwicklungsaufgaben.

  1. 3. Laufzeit

1Der Schulversuch beginnt mit einer Vorbereitungsphase im Schuljahr 2022/2023. 2Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.

  1. 4. Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:

Schulart Schulnummer Reg.-bez. Schulname
GS 3961 Ndb GS Loiching
GS 6546 Mfr GS Heilsbronn
GS 8717 Schw GS Jettingen-Scheppach
MS 2723 Obb Franz-Liszt-Mittelschule Waldkraiburg
MS 4649 Opf MS Bad Kötzting
MS 5692 Ofr MS Bad Rodach
RS 3262 Ndb Staatliche Realschule Plattling
RS 0507 Opf Staatliche Realschule Kemnath
RS 0596 Ufr Staatliche Realschule Ochsenfurt
GY 0972 Obb Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn b. Freising
GY 0223 Opf Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
GY 0394 Ufr Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg
BS 8073 Schw Staatliche Berufsschule Nördlingen
BS 6078 Mfr Staatliche Berufsschule Herzogenaurach
BS 0882 Opf Staatliche Fach- und Berufsoberschule Neumarkt

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2022/2023 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben.

  1. 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor