Veröffentlichung der Termine der Staatlichen Prüfung
für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten
an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe 2023
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. September 2022, Az. VI.6-BS9506-9-7b.71 114
- 1.
- Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2022/2023 nach folgendem Zeitplan statt:
8.15 bis 9.00 Uhr: |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache |
9.30 bis 10.15 Uhr: |
Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr: |
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache |
9.45 bis 11.15 Uhr: |
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache |
9.45 bis 11.15 Uhr: |
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache |
- Donnerstag, 25. Mai 2023 (für Prüfungsteilnehmer in einer 2. Ersten Fremdsprache)
8.15 bis 9.00 Uhr: |
Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache |
9.45 bis 11.15 Uhr: |
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache |
- Donnerstag, 25. Mai 2023 (für Euro-Korrespondenten)
8.15 bis 9.45 Uhr: |
Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre |
- Freitag, 26. Mai 2023 (für Prüfungsteilnehmer in einer 2. Ersten Fremdsprache)
8.15 bis 9.00 Uhr: |
Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache |
9.30 bis 10.15 Uhr: |
Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache |
- Freitag, 26. Mai 2023 (für Euro-Korrespondenten)
8.15 bis 9.45 Uhr: |
Aufgabe aus der Außenwirtschaft |
10.15 bis 11.15 Uhr: |
Aufgabe aus dem Rechnungswesen |
- 2.
- Für die Abschlussprüfung 2023 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
- 2.1
- Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen (BFSO) in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung.
- 2.2
- Die Abschlussprüfungen 2023 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
- 2.3
- „Andere Bewerber“ nach der BFSO (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 28. Februar 2023 zu beantragen.
- 2.4
- Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung für Fremdsprachenkorrespondenten bzw. für Euro-Korrespondenten als „anderer Bewerber“ sind die in der BFSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
- 2.5
- Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 9. März 2023 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und ggf. weiteren Ersten Fremdsprachen sowie welche Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.
- 2.6
- Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 41