Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 570 vom 12.10.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. September 2022, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.77 534

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) an der Staatlichen Fachoberschule II Nürnberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen:

Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der MB-Dienststelle, dem Landesamt für Statistik sowie dem Schulaufwandsträger
  • Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mit Hilfe der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme, Datenbanken und Portale (z. B. WinSV, Infoportal, BayernCloud Schule)
  • Mitarbeit bei der Optimierung der Verwaltungs- und Kommunikationsstrukturen in der Schulverwaltung
  • Mitarbeit bei der Zeugniserstellung
  • Koordination und Organisation von schulischen Veranstaltungen
  • Mitorganisation der Abschlussprüfungen
  • Mitkoordination von Externen Prüfungen
  • Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen

Vorausgesetzt werden:

  • überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und sehr hohe Verantwortungsbereitschaft
  • überdurchschnittliche IT-Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
  • Teamfähigkeit und Freude, in einem Schulleitungsteam innovativ zu arbeiten
  • langjährige Erfahrung mit Unterricht und organisatorischen Rahmenbedingungen, vertiefte Kenntnisse im Schulrecht an der FOS
  • Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Schul- und Organisationsentwicklung

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte (m/w/d) im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOSBOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.

Bernhard Butz

Ministerialdirigent