Ausschreibung der Stelle der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der
Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Oktober 2022, Az. IV.9-BS4305.7/9
Die Stelle der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken ist zum 1. März 2023 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken zugeordnet. Der Dienstort ist Hof. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für Oberfranken zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberfranken.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/
Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316).
Der Leiterin/dem Leiter (m/w/d) obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Staatlichen Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.
- die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
- die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
- die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
- beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
- mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,
- die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen/Beamte (m/w/d) an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB und an der ALP Dillingen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen,
- Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 112 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG),
- mehrjährige Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus.
Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass die Tätigkeit durch die Bewerberin/den Bewerber (m/w/d) für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.
Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:
- Sehr gute organisatorische Fähigkeiten,
- Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit,
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten,
- überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten,
- Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen.
Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/
Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken dem Staatsministerium vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Frau OStRin Mira Neygandhi (Tel.: 089 2186-2716) gerne zur Verfügung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) |
vier Wochen sechs Wochen |
nach Erscheinen im BayMBl.
Stefan Graf
Ministerialdirektor