7912.0-U
Änderung der Vollzugshinweise zur Anwendung der
Bayerischen Kompensationsverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 30. September 2022, Az. 62-U8680.11-2022/1-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung vom 14. Oktober 2015 (AllMBl. S. 443), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. November 2017 (AllMBl. S. 557) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Nr. 8 wird folgende Nr. 9 eingefügt:
- „9.
- Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften (Stand: 12. September 2022).“
- 1.2
- Die bisherigen Nrn. 9 und 10 werden die Nrn. 10 und 11.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor