Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung Ärzte
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 12. Oktober 2022, Az. 25-P 2600-2/69
Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung Ärzte (TV Corona-Sonderzahlung Ärzte) vom 25. August 2022 zum Vollzug bekannt gegeben.
Dieser Tarifvertrag wurde mit dem Marburger Bund – Bundesverband –, vertreten durch die 1. Vorsitzende und den 2. Vorsitzenden, abgeschlossen.
Er ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Regelungen für Ärztinnen/Ärzte) und steht ebenso im Internet als Download (http://www.stmfh.bayern.de/
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor