Prüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“/zur
„Staatlich geprüften Betriebswirtin“ an Fachakademien für Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Oktober 2022, Az. VI.4-BS9500.8-8/22/5
1.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118, BayRS 2236-9-1-4-K), die zuletzt durch § 7 der Verordnung vom 13. August 2020 (GVBl. S. 517) und § 14 der Verordnung vom 13. August 2020 (GVBl. S. 535) geändert worden ist.
2.
- 2.1
- Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 51 FakO).
- 2.2
- „Andere Bewerber“/
„Andere Bewerberinnen“ (Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d), die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 52 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 53 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“/
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“/
- 2.3
- Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet nach folgendem Prüfungsplan statt.
Tag | Fach | Bearbeitungszeit |
---|---|---|
Dienstag, 13. Juni 2023 | Betriebswirtschaft | 180 Minuten |
Mittwoch, 14. Juni 2023 | Volkswirtschaft | 120 Minuten |
Donnerstag, 15. Juni 2023 | Schwerpunktfach I (vgl. Nr. 2.1) |
150 Minuten |
Freitag, 16. Juni 2023 | Schwerpunktfach II (vgl. Nr. 2.1) |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“/
- 2.4
- Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 42 FakO.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 43