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Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur
Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber
an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege –
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. September 2022, Az. VI.5-BS9500-3-7a.57 457
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBI. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 10. Februar 2022 (BayMBI. Nr. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen.
- 1.2
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In der Überschrift wird die Angabe „2021/2022“ durch die Angabe „2022/2023“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 1 werden die Angabe „Kinderpflege 2022“ durch die Angabe „Kinderpflege 2023“ und die Wörter „Dienstag, 8. März 2022“ durch die Wörter „Dienstag, 7. März 2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 29. September 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor